Wenn sich Nachwuchs einstellt, ändert sich für Familien vieles. Auch die Altersvorsorge muss auf die neue Lebenssituation zugeschnitten werden – doch der Staat hält gerade für Familien viele attraktive Möglichkeiten bereit.

Familien profitieren von weit mehr Fördermöglichkeiten als Alleinstehende. Vor allem in der Riester-Rente macht sich der Unterschied bemerkbar: Für jedes Kind wird – zusätzlich zur Grundzulage in Höhe von 154 Euro für den Versicherten – eine weitere Zulage in Höhe von 300 Euro jährlich bezahlt. Für Kinder, die vor 2008 geboren sind, liegt die Zulage bei 185 Euro pro Jahr.
Sind die Eltern verheiratet, so muss nur ein Elternteil in die Riester-Rente einbezahlen, um die staatlichen Zulagen zu erhalten – der Ehepartner kann ebenfalls die vollen Zulagen erhalten, ohne jedoch auch nur einen Cent in den Riester-Vertrag einzahlen zu müssen. Mit dieser Regelung soll der Aufbau einer Altersvorsorge für Familien vom Staat erleichtert werden.

Für die gesetzliche Rentenversicherung gilt: Einem Elternteil werden Erziehungszeiten auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Das bedeutet, dass auch für die ersten Jahre, die Mutter oder Vater nicht erwerbstätig sind sondern sich um den Nachwuchs kümmern, später Rentenansprüche bestehen. Damit die Kinderziehungszeiten allerdings angerechnet werden, muss ein entsprechendes Formular bei der Deutschen Rentenversicherung eingereicht werden. Hier lohnt es sich, gleichzeitig einen Antrag auf Kontenklärung zu stellen, um eventuell fehlende Beitragszeiten nachtragen zu können.

Nicht zu vergessen ist die Risikoabsicherung für Familien: Gerade in Familien mit nur einem Alleinverdiener oder Hauptverdiener ist es wichtig, dass dessen Verdienstausfall finanziell abgesichert ist. Eine Risikolebensversicherung beispielsweise deckt den Todesfall des Versicherungsnehmers ab und zahlt an die Hinterbliebenen eine zuvor festgelegte Summe aus. Die Berufsunfähigkeitsversicherung tritt dagegen ein, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.
Als Ergänzung zur nur geringen Erwerbsminderungsrente sind die privaten Versicherungen für Familien geradezu obligatorisch.