Für Selbständige und Freiberufler spielt das Thema Altersvorsorge eine besonders wichtige Rolle – vor allem dann, wenn sie nicht über die gesetzliche Rentenversicherung bereits abgesichert sind. Dann müssen private Altersvorsorgemaßnahmen ergriffen werden, um im Alter den Lebensstandard halten zu können.

So gilt vor allem in jungen Jahren: Wer früher damit beginnt, für das Rentenalter etwas zurückzulegen, kann sich über hohe Renditen und ein beachtliches Vermögen im Alter freuen. Je später das Thema Altersvorsorge dagegen in den Fokus rückt, umso schwieriger wird es, noch genügend Geld ohne unverhältnismäßig großen Aufwand beiseite zu schaffen.

Die Möglichkeiten für Selbständige sind vielfältig. Besonders viele Unternehmer greifen auf die Rürup Rente zurück – ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, das steuerliche Begünstigungen mit sich bringt. Hier besteht vor allem auch der Vorteil, dass die Rentenversicherung während der Ansparphase sicher ist, etwa vor Pfändungen.
Eine klassische Lebensversicherung macht bei Selbständigkeit ebenfalls Sinn. Diese Form der Altersvorsorge gilt bis heute als sicher und stabil – und sichert außerdem im Todesfall des Versicherungsnehmers seine Hinterbliebenen ab. Das ist vor allem dann wichtig, wenn der Selbständige der Allein- oder Hauptverdiener einer Familie ist.

Für weitere Produkte zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge sollten sich Selbständige gut beraten lassen. Je nach Ausgangssituation muss die Auswahl individuell getroffen werden. Aktien, Fondssparpläne oder Banksparpläne sind nur einige der Möglichkeiten, die Selbständigen und Freiberuflern offenstehen.
Die Riester-Rente ist ein weiteres vom Staat gefördertes Produkt zur Altersvorsorge, die allerdings nur für jene in Frage kommt, die Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Dies gilt zum Beispiel für Künstler und Publizisten, die über die Künstlersozialkasse versichert sind.

Neben der klassischen Altersvorsorge sollten sich Selbständige und Freiberufler auch um einen Berufsunfähigkeitsschutz bemühen. Denn im Falle einer vorzeitigen Niederlegung der Erwerbstätigkeit aufgrund einer Erkrankung kommt der Staat nur geringfügig für den Verdienstausfall auf – ein Leben am Rande der Armut ist ohne entsprechende private Absicherung vorprogrammiert.